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   BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15   

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BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15 (https://dejure.org/2015,30050)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2015 - 4 BN 34.15 (https://dejure.org/2015,30050)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 4 BN 34.15 (https://dejure.org/2015,30050)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhalt eines aufgelockerten Siedlungsbildes ist auch im Innenbereich öffentlicher Belang! (IBR 2016, 40)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86 und Urteil vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.) kann auch bei Einhaltung der Fünf-Monats-Frist ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist.
  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.) kann auch bei Einhaltung der Fünf-Monats-Frist ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15
    Den Begriff "alsbald" hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ) dahingehend konkretisiert, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil nicht mit Gründen versehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen eines Zeitraums von fünf Monaten schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86 und Urteil vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - m.w.N.).
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